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Freilandhaltung

In der Freilandhaltung haben die Legehennen neben dem Stall, der den Anforderungen an die Bodenhaltung entspricht, tagsüber uneingeschränkt Zugang zu einem Auslauf von 4 m² je Henne bei ausreichend Tränken und Futtertrögen sowie maximal 230 Legehennen pro Hektar.

Der Freilandauslauf und die Stallöffnungen sind so gestaltet, dass eine Nutzung durch die Tiere gefördert und sichergestellt wird. Die Auslauffläche muss in unmittelbarer Umgebung des Stalles gelegen sein und für die Hennen tagsüber uneingeschränkt zugänglich und direkt erreichbar sein.  Die Freilandfläche bietet in Form von Hecken, Mais, u. ä. ausreichend Schutz- und Unterschlupfmöglichkeiten für die Tiere. Darüber hinaus ist ein sogenannter Wintergarten angebaut. Dies ist ein überdachter, vom Freiland abgetrennter Raum mit Außenklima, bietet jedoch Schutz vor Regen und Schnee.

In der KAT-Freilandhaltung ist der Anbau eines Kaltscharrraumes an den Stall obligatorisch. Dieser ist wie der Freilandauslauf direkt vom Stall zu erreichen und bietet den Tieren einen hellen und luftigen Auslauf auch bei gesetzlich verordnetem Aufstallungsgebot.

Die Freilandhaltung trägt die Ziffer 1 im Erzeugercode auf dem Ei.

Unsere Vertragsfarmen besitzen die bekannten Zertifizierungen der KAT und VLOG und entsprechen auch ansonsten allen behördlichen Anforderungen.