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Kleingruppenhaltung

Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 04.08.2006 wurde die Kleingruppenhaltung als gleichberechtigte Haltungsform für Legehennen eingeführt und ist eine neue, auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen und praktischer Erprobungsphasen entwickelte Haltungsform.

Diese sieht eine Fläche von 800 qcm pro Henne bei Tieren unter 2 kg und 900 qcm für schwerere Hennen vor.

In der Kleingruppenhaltung sind die Bedürfnisse der Tiere durch ein größeres Platzangebot und die Strukturierung in Einstreufläche, Nest und Sitzstangen erfüllt. Der Mobilitätsfaktor der Hennen ist um das 18,6-fache erhöht. Mit einem abgedunkelten Nest zur ungestörten Eiablage, Sitzstangen für erhöhtes Ruhen und Einstreu zur Ausübung von Scharren und Picken bietet die Kleingruppenhaltung den Legehennen ein verhaltens- und tiergerechtes Leben.

Die Gruppengröße von mindestens 20 bis 60 Hennen und einer damit verbundenen, entsprechend erweiterten Bewegungsfläche von bis zu 4,5 qm je Tier entsprechen einer artgerechteren Tierhaltung. Bei dieser Haltungsform werden die Nachteile der herkömmlichen Käfighaltung, wie etwa die eingeschränkten Verhaltensmöglichkeiten ebenso ausgeschlossen wie die Risiken der Boden- und Freilandhaltung und der ökologischen Erzeugung mit der Aufrechterhaltung der Tiergesundheit.

Im Gegensatz dazu schafft die Kleingruppenhaltung eine niedrige Umweltbelastung, ein niedriges Infektionsrisiko und eine gute Produktqualität.